Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 71 Abs 1 S 1 BBergG, § 169 Abs 2 S 1 BBergG, § 100 Abs 1 S 2 WHG
Anordnung zur Wasserhaltung an einem Tagebaurestloch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilen der endgültigen Einstellung eines Betriebes nach den bergrechtlichen Vorschriften der DDR; Aufrechterhaltung der Wasserhaltung am Tagebaurestloch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beurteilen der endgültigen Einstellung eines Betriebes nach den bergrechtlichen Vorschriften der DDR; Aufrechterhaltung der Wasserhaltung am Tagebaurestloch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Anordnung zur Wasserhaltung an einem Tagebaurestloch
Verfahrensgang
- VG Halle, 24.11.2011 - 3 A 861/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.05.2001 - 1 L 110/01
Endgültige Einstellung eines Betriebes im Sinne des Bundesbergbaugesetzes …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Für eine endgültige Einstellung genügt nicht die bloße Aufgabe der Gewinnungstätigkeit ohne planmäßige Durchführung der nach dem Recht der DDR erforderlichen Abschlussarbeiten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.05.2001 - 1 L 110/01 -, ZfB 2001, 220, RdNr. 4 in juris).Andererseits genügt nicht die bloße Aufgabe der Gewinnungstätigkeit ohne planmäßige Durchführung der nach dem Recht der DDR erforderlichen Abschlussarbeiten (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10.05.2001 - 1 L 110/01 -, ZfB 2001, 220, RdNr. 4 in juris).
- BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Von einer wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers in diesem Sinne ist auszugehen, wenn die entstandene oder erheblich vergrößerte oberirdische Wasserfläche auf die Dauer bestehen bleiben soll; dabei kommt es nicht darauf an, ob die Herstellung oder wesentliche Erweiterung lediglich eine (als solche nicht erstrebte) Nebenfolge ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1978 - 4 C 25.75 -, BVerwGE 55, 220 [223 f.]). - BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 40.07
Abschlussbetriebsplan; verantwortliche Person; Unternehmer; gesetzlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Der Adressat einer auf § 71 Abs. 1 BBergG gestützten Anordnung bestimmt sich allein nach § 58 BBergG und nicht nach den allgemeinen Grundsätzen über die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit (BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 7 C 40.07 -, NVwZ 2008, 583, RdNr. 8 in juris; Beschl. v. 14.04.2011 - 7 B 8.11 -, ZfB 2011, 112 [113]; RdNr. 9 in juris).
- BVerwG, 14.04.2011 - 7 B 8.11
Adressat einer bergbehördlichen Anordnung; Verantwortlichkeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Der Adressat einer auf § 71 Abs. 1 BBergG gestützten Anordnung bestimmt sich allein nach § 58 BBergG und nicht nach den allgemeinen Grundsätzen über die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit (…BVerwG, Urt. v. 13.12.2007 - 7 C 40.07 -, NVwZ 2008, 583, RdNr. 8 in juris; Beschl. v. 14.04.2011 - 7 B 8.11 -, ZfB 2011, 112 [113]; RdNr. 9 in juris). - VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11
Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Die endgültige Einstellung eines Bergbaubetriebes im Sinne des § 169 Abs. 2 Satz 1 BBergG beginnt, sobald die Errichtungs- und/oder Führungsphase mit der Absicht beendet wird, sie nicht wieder aufzunehmen und endet regelmäßig nach der Durchführung des Abschlussbetriebsplans (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.10.2012 - 1 S 1401/11 -, ZfB 2013, 47 [52], RdNr. 34 in juris;… BayVGH, Urt. v. 24.08.2010 - 8 BV 06.1795 -, ZfB 2011, 114 [116], RdNr. 18 in juris). - VGH Bayern, 24.08.2010 - 8 BV 06.1795
Endgültige Einstellung eines Bergbaubetriebes und Adressat bergbaubehördlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Die endgültige Einstellung eines Bergbaubetriebes im Sinne des § 169 Abs. 2 Satz 1 BBergG beginnt, sobald die Errichtungs- und/oder Führungsphase mit der Absicht beendet wird, sie nicht wieder aufzunehmen und endet regelmäßig nach der Durchführung des Abschlussbetriebsplans (…vgl. VGH BW, Urt. v. 25.10.2012 - 1 S 1401/11 -, ZfB 2013, 47 [52], RdNr. 34 in juris; BayVGH, Urt. v. 24.08.2010 - 8 BV 06.1795 -, ZfB 2011, 114 [116], RdNr. 18 in juris). - VG Cottbus, 03.11.2011 - 3 K 356/09
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2013 - 2 L 222/11
Im Beitrittsgebiet ist die Frage, ob ein Betrieb bereits vor Inkrafttreten des BBergG am 03.10.1990 endgültig eingestellt war, nach den bergrechtlichen Vorschriften der DDR zu beurteilen (vgl. VG Cottbus, Urt. v. 03.11.2011 - 3 K 356/09 -, ZfB 2012, 62 [68], RdNr. 16 f. in juris; Hüffer/Tettinger, Braunkohlenabbau in der ehem.
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 2 L 34/15
Rücknahme eines rechtswidrigen belastenden Dauerverwaltungsakts mit Wirkung für …
Zudem hat der Senat in seinem Urteil vom 28.11.2013 - 2 L 222/11 - rechtskräftig erkannt, dass das Tagebaurestloch Golpa IV nach wie vor den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) und damit der Bergaufsicht unterliegt (S. 15 ff. UA), mit der Folge, dass für die Erfüllung der erforderlichen Sicherungs- und Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen der in § 58 BBergG bestimmte Personenkreis, also insbesondere der Bergbautreibende bzw. dessen Rechtsnachfolger oder der Inhaber einer Aufsuchungs- oder Gewinnungsberechtigung, verantwortlich ist.Ohne Erfolg beanstandet der Beklagte, das Verwaltungsgericht habe über zwei Seiten aus seinem nicht rechtskräftigen Urteil vom 24.11.2011 (Az. 3 A 861/10 HAL) zitiert, obwohl er sich zu der Frage der Beendigung der Bergaufsicht bereits in dem Verfahren auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Az: 2 L 222/11) ausführlich geäußert habe.
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2023 - 2 L 45/20
Gefahrenabwehrrecht im Altbergbau; Erforschung einer latenten Gefahr; …
Diese Verordnung beruht auf der Ermächtigungsgrundlage des § 89 Abs. 3 Nr. 3 SOG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003 (GVBl. S. 214), der das Ministerium des Innern ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Fachministerium durch Verordnung bestimmte Zuständigkeiten im Sinne des § 89 Abs. 2 SOG LSA anderen als den in § 84 Abs. 1 SOG LSA genannten Behörden (besondere Sicherheitsbehörden) zu übertragen, wenn die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden, die keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen würde oder aus anderen Gründen unzweckmäßig sei (so schon: Urteil des Senats vom 28. November 2013 - 2 L 222/11 - juris Rn. 65). - VG Cottbus, 23.06.2022 - 3 K 143/19 Zu diesem Personenkreis gehört die Klägerin erkennbar nicht (vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen - Anhalt, Urteil vom 28. November 2013 - 2 L 222/11 -, Bayrischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. August 2010 - 8 BV 06.1795 -, nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011 - 7 B 8/11 - jeweils zitiert nach Juris).